Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 11 U 133/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7099
OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 11 U 133/03 (https://dejure.org/2009,7099)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.08.2009 - 11 U 133/03 (https://dejure.org/2009,7099)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. August 2009 - 11 U 133/03 (https://dejure.org/2009,7099)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7099) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche des Bauherrn gegen den vom Generalunternehmer eingeschalteten Bodengutachter

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 157; ; BGB § 398; ; BGB § 633 a. F.; ; BGB § 634 a. F.; ; BGB § 634 Abs. 2 a. F.; ; BGB § 635; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; GmbHG §§ 70 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 328; BGB § 635 a.F.
    Schadensersatzansprüche des Bauherrn gegen den vom Generalunternehmer eingeschalteten Bodengutachter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen mangelhafter Baugrunduntersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Gutachters wegen mangelhafter Baugrunduntersuchung: Wem gegenüber? (IBR 2010, 540)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2009, 788 (Ls.)
  • BauR 2010, 1590
  • BauR 2010, 508
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 11 U 133/03
    Ein solches kann wegen eines erst künftig aus dem Rechtsverhältnis erwachsenden Schadens angenommen werden, wenn nach der Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge der Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BGH, Urt. vom 15.10.1992, IX ZR 43/92 m.w.N.).
  • BGH, 09.01.1964 - VII ZR 171/62
    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 11 U 133/03
    So ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein Bauunternehmer auch dann, wenn der Architekt die Tragfähigkeit des Bodens bestätigt, verpflichtet, selbst auf den Baugrund zu achten und auf erkennbare Mängel hinzuweisen (vgl. BGH, Urt. vom 09.01.1964, Az.: VII ZR 171/62).
  • BGH, 31.10.2007 - III ZR 298/05

    Voraussetzungen der Schutzwirkung eines Prospektprüfungsberichts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 11 U 133/03
    Das Vertrauen auf die bloße Existenz des Gutachtens genügt dabei nicht (vgl. hierzu BGH, Urt. vom 31.10.2007, Az.: III ZR 298/05; Palandt/Grüneberg, BGB, 68. Aufl., § 328 Rn. 34, m.w.N.).
  • OLG Köln, 21.06.2002 - 19 U 166/01

    Baurecht; Sachverständiger: Haftung des Subgutachters für die Erstellung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 11 U 133/03
    Dementsprechend hat das OLG Köln (Urt. vom 21.06.2002, Az.: 19 U 166/01) die Voraussetzungen für die Haftung eines Hilfsgutachters nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte verneint, da dieser einem Hauptgutachter zugearbeitet hatte, dem gegenüber ein eigener vertraglicher Anspruch des Gläubigers bestand.
  • OLG Brandenburg, 03.09.2014 - 11 U 28/14

    Private Haftpflichtversicherung: Auslegung der sog. "kleinen Benzinklausel"

    Es ist zu erwarten, dass sich das Verfahren wegen des Verteilungsverfahrens erheblich verzögert (vgl. Prölls/Martin/Voit/Knappmann a.a.O. § 156 Rn. 28), was den Erlass eines Grundurteils unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie rechtfertigt (vgl. Urteil des Senats vom 4.8.2009, BauR 2010, 1590).
  • OLG Brandenburg, 29.08.2014 - 11 U 170/11

    Architektenhaftung: Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung einer

    Im Verhältnis zwischen der Klägerin und dem Beklagten zu 1) liegen indes die Voraussetzungen für den Erlass eines Zwischenurteils über den Grund vor, weil der ihm gegenüber geltend gemachte Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, Entscheidungsreife jedoch allein hinsichtlich des Grundes besteht; unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit, auf den es in diesem Zusammenhang maßgeblich ankommt (vgl. dazu OLG Brandenburg, Urt. v. 04.08.2009 - 11 U 133/03, Rdn. 48, BauR 2010, 1590 = NJOZ 2009, 4422; Zöller/ Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 304 Rdn. 1), rechtfertigt sich ein derartiges Vorgehen im Streitfall, weil so eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens eintreten kann.
  • BGH, 18.05.2010 - VII ZR 151/09
    OLG Brandenburg - Az. 11 U 133/03 vom 04.08.2009;.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht